STATUTEN der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen - Bruderholz
Präambel
1970 wurde in einer Baugrube im Gundeldingerquartier an der unteren
Pfeffingerstrasse ein über 2 Meter langer Mammut-Stosszahn entdeckt.
Dieser und weitere Funde, z.B. in der Bettlerhöhle am Hechtliacker im
Bruderholzquartier belegen, dass das Eiszeit-Mammut als eines der ältesten
«Bewohner» des Quartiergebietes Gundeldingen-Bruderholz gelten
darf. Diese überreste sind nicht nur Belege aus der jüngsten Eiszeit, d.h.
etwa der letzten 100'000 Jahre, sondern weisen auch auf die Entstehung
der Bodenfläche des Gundeldingerquartiers und des Bruderholzhügels hin
(Reliefgeschichte). Die Bettlerhöhle ihrerseits ist als fester Wohnsitz von
Eiszeit-Jägern bekannt geworden (Fundstücke im Naturhistorischen Museum
Basel). Damit ist das jüngste Wohnquartier Basels der Ort mit der ältesten
Basler Siedlung. So erklärt sich die besondere Bedeutung des Mammuts als «Wahrzeichen» für das Gundeldingen-Bruderholz.
Art.1 Name
Unter dem Namen Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.
Art. 2 Zweck
Die Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz bezweckt die
Pflege der Kultur und der Eigenheiten sowie des sozialen Zusammenhaltes in
den Quartieren Gundeldingen-Bruderholz. Des Weiteren sollen
freundschaftliche Kontakte zu den benachbarten Stadt-Quartieren und
Vorortsgemeinden gefördert werden. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft
insbesondere einen Quartierumgang und eventuell weitere Veranstaltungen
durch.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Der
Vorstand entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss endgültig. Austritte
sind schriftlich auf Jahresende an den Vorstand zu richten. Der
Jahresbeitrag verfällt der Quartiergesellschaft zum Mammut
Gundeldingen-Bruderholz.
Art. 4 Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Quartiergesellschaft zum Mammut
Gundeldingen-Bruderholz haftet nur das Vereinsvermögen.
Art. 5 Organe
Die Organe der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
sind:
- Jahresversammlung
- Vorstand
- Kontrollstelle
- Festkomitee
Art. 6 Jahresversammlung
Die Jahresversammlung ist das oberste Organ der Quartiergesellschaft zum
Mammut Gundeldingen-Bruderholz. Sie wird jährlich abgehalten. Der Vorstand
oder 25% der Mitglieder können ausserordentliche Jahresversammlungen
einberufen.
Die Jahresversammlung wählt den Vorstand und die Kontrollstelle, genehmigt
die Jahresrechnung und das Budget und setzt den Mitgliederbeitrag fest,
erteilt dem Vorstand Décharge, entscheidet über Statutenänderungen und
die Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz.
Alle übrigen Entscheide fallen in die Kompetenz des Vorstandes.
Die Jahresversammlung fasst Beschlüsse und vollzieht Wahlen mit dem
absoluten Mehr der anwesenden Stimmen. Der Auflösungsbeschluss muss mit
einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst werden. Die
Einladung an die Jahresversammlung erfolgt 30 Tage vor
Versammlungsdatum. Anträge an die Jahresversammlung müssen 20 Tage
vor Versammlungsdatum beim Vorstand eintreffen.
Art. 7 Vorstand
Der wiederwählbare Vorstand wird auf ein Jahr gewählt. Der Vorstand
konstituiert sich selbst. Er ist das leitende Organ und vertritt die
Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz nach aussen. Die
Obfrau/Obmann leitet das Gremium, vertreten von ihrer(m)
Statthalterin/Statthalter. Der Vorstand der Quartiergesellschaft zum Mammut
Gundeldingen-Bruderholz regelt die Unterschriftsberechtigungen und beruft
bei Bedarf die Mitglieder des Festkomitees. Alle Ämter sind ehrenamtlich.
Art. 8 Festkomitee
Das Festkomitee ist - einvernehmlich mit dem Vorstand - für die
praktische Durchführung des Quartierumgangs im Quartier
Gundeldingen-Bruderholz zuständig.
Art. 9 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus 2 Rechnungsrevisoren. Die Kontrollstelle
prüft die vom Vorstand aufgestellte Jahresrechnung und erstattet darüber
der Jahresversammlung einen schriftlichen Bericht.
Art. 10 Auflösung
Im Falle der Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut wird
allfällig vorhandenes Vermögen einem im Gundeldingen-Bruderholz
domizilierten und steuerbefreiten Verein mit ähnlicher Zwecksetzung
überwiesen.
Art. 11 Vorschriften
Soweit diese Statuten keine Regelung enthalten, kommen die
Vorstandsregelungen und zuletzt die Vorschriften des Zivilgesetzbuches zur
Anwendung.
Obige, an der Jahresversammlung vom 15. November 2019 (Streichung des Zusatz unter
Art. 2 Zweck, Mammut-Jugendpreis) genehmigten Statuten, ersetzen diejenigen des
Gründungskomitees vom 5. Dezember 2000, die Änderung vom 18. Mai 2001 und vom 27. November 2009.
Omann Claude Wyler Vorstandsmitglied Marcel Michel
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