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STATUTEN der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen - Bruderholz

 

Präambel

1970 wurde in einer Baugrube im Gundeldingerquartier an der unteren Pfeffingerstrasse ein über 2 Meter langer Mammut-Stosszahn entdeckt. Dieser und weitere Funde, z.B. in der Bettlerhöhle am Hechtliacker im Bruderholzquartier belegen, dass das Eiszeit-Mammut als eines der ältesten «Bewohner» des Quartiergebietes Gundeldingen-Bruderholz gelten darf. Diese überreste sind nicht nur Belege aus der jüngsten Eiszeit, d.h. etwa der letzten 100'000 Jahre, sondern weisen auch auf die Entstehung der Bodenfläche des Gundeldingerquartiers und des Bruderholzhügels hin (Reliefgeschichte). Die Bettlerhöhle ihrerseits ist als fester Wohnsitz von Eiszeit-Jägern bekannt geworden (Fundstücke im Naturhistorischen Museum Basel). Damit ist das jüngste Wohnquartier Basels der Ort mit der ältesten Basler Siedlung. So erklärt sich die besondere Bedeutung des Mammuts als «Wahrzeichen» für das Gundeldingen-Bruderholz.

 

Art.1 Name

Unter dem Namen Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

 

Art. 2 Zweck

Die Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz bezweckt die Pflege der Kultur und der Eigenheiten sowie des sozialen Zusammenhaltes in den Quartieren Gundeldingen-Bruderholz. Des Weiteren sollen freundschaftliche Kontakte zu den benachbarten Stadt-Quartieren und Vorortsgemeinden gefördert werden. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft insbesondere einen Quartierumgang und eventuell weitere Veranstaltungen durch.

 

Art. 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss endgültig. Austritte sind schriftlich auf Jahresende an den Vorstand zu richten. Der Jahresbeitrag verfällt der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz.

 

Art. 4 Haftung

Für die Verbindlichkeiten der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz haftet nur das Vereinsvermögen.

 

Art. 5 Organe

Die Organe der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz sind:
- Jahresversammlung
- Vorstand
- Kontrollstelle
- Festkomitee

 

Art. 6 Jahresversammlung

Die Jahresversammlung ist das oberste Organ der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz. Sie wird jährlich abgehalten. Der Vorstand oder 25% der Mitglieder können ausserordentliche Jahresversammlungen einberufen.

Die Jahresversammlung wählt den Vorstand und die Kontrollstelle, genehmigt die Jahresrechnung und das Budget und setzt den Mitgliederbeitrag fest, erteilt dem Vorstand Décharge, entscheidet über Statutenänderungen und die Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz. Alle übrigen Entscheide fallen in die Kompetenz des Vorstandes.

Die Jahresversammlung fasst Beschlüsse und vollzieht Wahlen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmen. Der Auflösungsbeschluss muss mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst werden. Die Einladung an die Jahresversammlung erfolgt 30 Tage vor Versammlungsdatum. Anträge an die Jahresversammlung müssen 20 Tage vor Versammlungsdatum beim Vorstand eintreffen.

 

Art. 7 Vorstand

Der wiederwählbare Vorstand wird auf ein Jahr gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist das leitende Organ und vertritt die Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz nach aussen. Die Obfrau/Obmann leitet das Gremium, vertreten von ihrer(m) Statthalterin/Statthalter. Der Vorstand der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz regelt die Unterschriftsberechtigungen und beruft bei Bedarf die Mitglieder des Festkomitees. Alle Ämter sind ehrenamtlich.

 

Art. 8 Festkomitee

Das Festkomitee ist - einvernehmlich mit dem Vorstand - für die praktische Durchführung des Quartierumgangs im Quartier Gundeldingen-Bruderholz zuständig.

 

Art. 9 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus 2 Rechnungsrevisoren. Die Kontrollstelle prüft die vom Vorstand aufgestellte Jahresrechnung und erstattet darüber der Jahresversammlung einen schriftlichen Bericht.

 

Art. 10 Auflösung

Im Falle der Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut wird allfällig vorhandenes Vermögen einem im Gundeldingen-Bruderholz domizilierten und steuerbefreiten Verein mit ähnlicher Zwecksetzung überwiesen.

 

Art. 11 Vorschriften

Soweit diese Statuten keine Regelung enthalten, kommen die Vorstandsregelungen und zuletzt die Vorschriften des Zivilgesetzbuches zur Anwendung.

 

 

Obige, an der Jahresversammlung vom 15. November 2019 (Streichung des Zusatz unter Art. 2 Zweck, Mammut-Jugendpreis) genehmigten Statuten, ersetzen diejenigen des Gründungskomitees vom 5. Dezember 2000, die Änderung vom 18. Mai 2001 und vom 27. November 2009.

 

Omann Claude Wyler                         Vorstandsmitglied Marcel Michel

 

 

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